Betriebshaftpflicht

bzw. Berufshaftpflicht


Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt die Haftpflichtansprüche, welche einem Dritten durch die betriebliche Tätigkeit eines Unternehmens schuldhaft verursacht wurden. Bei unberechtigten Forderungen weist die Betriebshaftpflichtversicherung diese notfalls gerichtlich zurück. Das Haftungsrisiko besteht sowohl für das Unternehmen als juristische Person wie auch die einzelnen Mitarbeiter, Freiberufler und Selbständige.

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BU/NBU-Versicherung

Betriebs- und Nichtbetriebsunfallversicherung


In der Schweiz bildet die Unfallversicherung einen Sozialversicherungszweig. Gesetzliche Grundlage bildet hierfür das Bundesgesetz vom 20. März 1981 über die Unfallversicherung (SR 832.20).

Versicherte Risiken

- Unfälle
plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper

- Berufskrankheiten
Nachgewiesene Krankheiten, welche ausschliesslich oder stark überwiegend durch berufliche Tätigkeit verursacht worden ist.

Versicherer

- Die Arbeitnehmer einiger Branchen sind bei der SUVA versichert (vgl. Art. 66 UVG).
- In allen anderen Branchen wählt der Arbeitgeber einen zugelassenen Privatversicherer.

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BVG-Versicherung

Berufliche Vorsorge bzw. Pensionskasse


Die Pensionskasse ist eine Einrichtung zur Altersversorgung für Mitarbeiter eines Unternehmens im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung.

Aktuelle Angaben per 01.01.2013
BVG-Eintrittsschwelle Fr. 21'060.-;
BVG-Koordinationsabzug Fr. 24'570.-

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KKTG-Versicherung

Lohnausfallversicherung bei Krankheit


Die Krankentagegeld-Versicherung ist eine *'freiwillige Zusatzversicherung' für Angestellte, Freiberufler und Selbstständige. Im Krankheitsfall lassen sich mit einer solchen Versicherung mögliche Einkommensausfälle ausgleichen.

Branchenbedingt kann die Kollektivkrankenversicherung auch obligatorisch sein, z. B. in Maler- und Gipsergewerbe

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Baugarantiversicherung

bzw. Werkgarantie


Die Baugarantieversicherung besteht zur Sicherung der Ansprüche aus Garantiearbeiten. Nach Bauende ist, wenn keine Bargarantie vereinbart wurde, die Abgabe einer Baugarantie durch eine Versicherung oder Bank üblich.

Diese sichert die Ansprüche des Bauherrn während der Dauer der Werkgarantie. Eine Kontrolle bezüglich Dauer, Verfall und Rückgabe der Garantien ist sicherzustellen.

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Bauherrenhaftpflichtversicherung


Die Bauherrenhaftpflicht Versicherung bietet Versicherungsschutz gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche auf Grund der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten (z. B. schlechte Beschilderung, schlechte Beleuchtung) bei der Durchführung eigener Bauvorhaben.

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Betriebs-Gebäudeversicherung


Die Gebäudeversicherung ist eine Versicherung zum Schutz der im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude, Nebengebäude sowie Garagen. Separate Gebäude wie z. B. Gartenhütten bedürfen daher eines entsprechenden besonderen Einschlusses. Unter Umständen ist auch Zubehör mitversichert.

Risikoabsicherung
Es können folgende Risiken alleine oder in Kombination versichert werden: Brand, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Zusätzlich können weitere Elementarschäden mitversichert werden. Zusätzlich lassen sich beispielsweise Überspannungsschäden an Gebäudebestandteilen mitversichern (z. B. Heizungsanlage, Klingelanlage).

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Betriebsunterbrechungs-Versicherung


Eine Betriebsunterbrechungsversicherung ist die Sammelbezeichnung für diejenigen Versicherungsarten der Schadenversicherung, die Versicherungsschutz für Erlöseinbussen infolge einer Unterbrechung oder Beeinträchtigung in der betrieblichen Leistungserstellung und -verwertung gewähren.

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Firmenrechtsschutz


Eine Rechtsschutzversicherung ist ein privatrechtlicher Versicherungsvertrag, bei dem der Versicherer gegen Prämienzahlung des Versicherungsnehmers verpflichtet ist, die erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten im vereinbarten Umfang zu erbringen.

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Fuhrparkversicherung

Flottenversicherung


Die Fuhrparkversicherung ist für Unternehmer mit mehr als fünf Fahrzeugen interessant. Weil die MFZ nicht nur von einer Person gefahren werden, sondern von vielen Angestellten genutzt und können dadurch auch öfter einmal Schaden nehmen.

Auch wenn die Fahrzeuge länger auf dem Firmengeländer ungenutzt stehen werden, so müssen die MFZ auch vor Diebstahl und anderen Gefahren geschützt werden. Es gibt verschiedene Versicherungen, die unterschiedliche Risiken absichern. Die Fuhrparkversicherung schützt nicht nur die Autos und vielleicht die Lkws, sondern auch die Angestellten bzw. Fahrzeugführer.

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Geschäftsversicherung

Umfassendes Versicherungspaket für KMU's


Die Geschäftsversicherung KMU vereint bis zu 8 Produkte für umfassenden Schutz aus einer Hand in nur einer Police.

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Gewerbeversicherung

bzw. Firmenversicherungen


Die Geewerbeversicherungen bei KMU können bis zu 8 verschiedene Versicherungsprodukte für einen umfassenden Schutz sein, welche nach Bedarf einzeln abgeschlossen werden können.

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Industrieversicherung

Individuell branchenabhängiges Versicherungspaket


Das Spektrum des Treuhand- und VersicherungsCenters umfasst Sach-, Haftpflicht-, Transport-, Kredit-, Technische Versicherungen, Energy und Financial Lines, sowie Personen-, Spezial- und Risikolebensversicherungen. Dabei werden nicht nur die traditionellen Risiken versichert, sondern entwickeln wir gemeinsam mit unser Klientel und Versicherungsgesellschaften individuelle Lösungen und Versicherungspakete.

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IT-Versicherung

Besondere Berufshaftpflicht-Versicherung für IT-Branche


Mit der Berufshafptlichtversicherung für IT-Unternehmen schützen Sie sich und Ihre Mitarbeitenden vor finanziellen Folgen aus unbeabsichtigt verursachten Schäden.

Typische Schadenfälle: Programmierfehler, Ausfall einer Internetplattform, Konfigurationsfehler bei Programmerweiterung, Falsche Datenerfassung, Löschung alter Daten bei Einführung, neuer Software oder der Installation von Hardware, usw.

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Inventarversicherung

vergleichbar mit Hausratversicherung bei Privatpersonen


Bei der Inventarversicherung handelt es sich um eine Versicherung für Unternehmen, die ihre Betriebseinrichtung (z. B. Maschinen, Büroeinrichtungen) sowie Waren und Vorräte gegen Schäden wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl und andere Gefahren absichern möchten.

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Kreditversicherung

Warenkreditversicherung


Unter einer Kreditversicherung wird die Versicherung des Lieferantenkredits verstanden. Sie umfasst jedoch nicht Kredite wie Immobilienkredite oder Bankdarlehen. Diese werden gemeinhin als Restschuldversicherung oder Kreditausfallversicherung bezeichnet.

Es gibt verschiedene Arten von Kreditversicherungen. Die bekannteste ist die Warenkreditversicherung, die eine Kreditversicherung im engeren Sinne darstellt, da der Versicherungsnehmer auch der Begünstigte im Schadensfall ist. Kreditversicherungen im weiteren Sinne sind die Vertrauensschadenversicherung und die Kautionsversicherung.

Bei der Warenkreditversicherung (Synonym: Delkredere-Versicherung oder Forderungsausfallversicherung) ist der Ausfall von Forderungen bei Warenlieferungen oder Dienstleistungen Gegenstand des Versicherungsschutzes, weshalb sich in den letzten Jahren immer mehr der Begriff Forderungsausfallversicherung etabliert hat. Hier sichert sich der Kreditgeber ab.

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Maschinenversicherung

Maschinenkasko- und Maschinenversicherung


Die Maschinenkasko- und die Maschinenversicherung Business Technik schützen Sie vor den finanziellen Folgen unvorhergesehener und plötzlich eintretender Schadenereignisse an stationären und mobilen Maschinen, technischen Apparaten, Anlagen und maschinellen Einrichtungen.

Dabei deckt die Maschinenkaskoversicherung Schäden, die aufgrund von gewaltsamen äusseren Einwirkungen entstehen. Die Maschinenversicherung deckt zusätzlich innere Betriebsschäden.

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Messeversicherung

Eine Art der Transportversicherung


Die Messeversicherung ist eine Art Transportversicherung, die auch während der Verweildauer der Ausstellung bzw. Messe gilt.

Eine Messeversicherung macht das finanzielle Risiko auf Dauer kalkulierbar. Messestand, Einrichtung und Dekoration können mitversichert werden.

Gefahrenarten:
Unfall des Transportmittels, Brand, Blitzschlag, Explosion, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Wasserschaden, Bruch, böswillige Beschädigung durch betriebsfremde Personen, usw.

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Mietverlustversicherung

Mietausfall infolge Beschädigung des Mietobjektes


Eine Mietverlustversicherung sorgt für einen finanziellen Ausgleich bei Mietausfall durch beschädigte Räumlichkeiten. Eigentümer von Immobilien, die ihre Objekte gewerblich oder privat vermieten, sind in der Regel dringend auf die Mieteinnahmen angewiesen.

Mit diesen Mieteinnahmen zahlen einige häufig ihre Immobilien ab, andere wiederum benötigen diese Einnahmen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Fallen dem Eigentümer diese Mieteinnahmen weg, kann das unter Umständen zu großen finanziellen Problemen führen und bei längeren Mietausfällen kann das sogar die Insolvenz oder den Verkauf der Immobilie bedeuten. Um sich davor zu schützen, bietet sich eine Mietverlustversicherung an.

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Mietkautionsversicherung


Die Mietkautionsversicherung gehört zu den Mietsicherheiten. Die Mietkautionsversicherung kann durch private und gewerbliche Mieter zur Besicherung von Mietverhältnissen abgeschlossen werden.

Für den Mieter bildet der Abschluss einer Mietkautionsversicherung eine Alternative zur Zahlung einer Barkaution, zur Übergabe eines Kautionssparbuchs oder zur Beantragung einer Bankbürgschaft.

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Montageversicherung

Versicherungsschutz während der Montage und dem Probebetrieb


Mit der Montageversicherung werden die Risiken von Sachschäden mit dem Abladen von Maschinenteilen und der Übergabe einer Anlage an den Besteller abgefangen.

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Transportversicherung

Nichts bleibt unversichert!


Mit der Transportversicherung wird der Versicherungsschutz für Transportgüter (Güterversicherung) und Transportmittel (Kaskoversicherung) hinsichtlich der Gefahren auf den Transportwegen angeboten.

Je nach Art der Interessenlage der am Transport Beteiligten, je nach Art der Transportgüter und Transportmittel, der allgemeinen oder speziellen Transportgefahren und sonstigen Risiken und analog der unterschiedlichen Haftungsgrundlagen und -einschränkungen der Verkehrsträger, werden adäquate Versicherungen erforderlich.

Die klassische Transportversicherung unterscheidet "Schutzkriterien" wie Transportweg, versichertes Interesse und Versicherungsdauer.

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